Hi Jamel,
danke für Deine Antwort. Leider - in Absprache mit meinem Anwalt - ist das nicht ausreichend. Der Kunde muss die Datenschutzerklärung separat bestätigen. Dies muss auch in der Bestätigungsemail noch einmal Erwähnung finden. Meine Frage bleibt also offen...
Hat jemand eine Idee wie ich einen zweiten Punkt einbauen kann?
mfg