Gutscheinberechnung fehlerhaft


  • Gemäß UmstG. ist ein Rabatt oder hier ein Gutschein, bei der Einlösung umsatzsteuerpflichtig.


    Bei der gezeigten Rechnung ist ein 19% Gutschein auf 89,99€ enthalten, der jedoch ohne Umst. ausgewiesen wird. Das ist doch falsch?


    Wenn diese Rechnung mein Steuerprüfer in die Hände bekommt wird er anmahnen, dass zu den 17,10 Rabatt noch 19% UmsSt. hinzukommen, also ich der Gutschein einen Gesamtwert von EUR 18,29 hat. Im Endeffekt wär das Steuerhinterziehung von 1,19€ par exzellence.


    Wieso wird der Gutschein oder UmsSt. angezeigt?


    LG,
    Stefan

  • Zu welchem Preis hast Du den Gutschein verkauft, 17,10 brutto oder 18,29 brutto?
    Was ist ein 19%-Gutschein? Oder ist das ein Rabatt?


    In der Rechnung weist Du 14,75 MwSt aus, bei einem Endbetrag von 75,27, eigentlich wären das ja die Steuern für 92,37 Euro ohne Abzug des Gutscheins, kein Problem mit dem Finanzamt.


    Das problematische ist, dass du
    a) eventuell die Steuern des Gutscheins schon vorher ausweisen/abgeben musst, wenn Dein Shop nur einen Steuersatz enthält und/oder der Gutschein zielgerichtet ist, dann ist er wie eine Anzahlung zu betrachten.
    b) Ansonsten kann der Gutschein auch als Zahlungsmittelersatz angesehen werden, dann musst Du die Mehrwertsteuer erst abdrücken, wenn er eingelöst wird.
    Siehe Europ. Gerichtshof vom 29.10.2010 und Oberfinanzdirektion Karlsruhe 2011.


    Hast Du ihn also für 17,10 brutto verkauft und hast keine Steuern abgezogen, fallen jetzt 19% Steuern an und in der Berechung bleiben die Steuern stehen wie zuvor. Damit bezahlst Du einmal die Steuern für die übrigbleibenden 75,27 und für 17,10 Gutschein. Alles gut.


    Handelt es sich um eine generelle 19%-Reduzierung, ist das evtl. in dem Sinne kein Gutschein, sondern ein Rabatt, da sieht die Sache wieder anders aus.


    Dies ist übrigens keine Rechtsberatung, bitte frag an geeigneter Stelle nach, ob das so alles noch aktuell und richtig ist.


    So long
    Stefan


  • Handelt es sich um eine generelle 19%-Reduzierung, ist das evtl. in dem Sinne kein Gutschein, sondern ein Rabatt, da sieht die Sache wieder anders aus.


    Dies ist übrigens keine Rechtsberatung, bitte frag an geeigneter Stelle nach, ob das so alles noch aktuell und richtig ist.
    So long
    Stefan


    Hallo Stefan,


    es sind in der Tat Rabatte die ich meinen Kunden einräumen möchte und in diesem Sinne keine Gutscheine. Sehe ich das richtig, dass Virtuemart in diesem Sinne keine "Rabatte" kennt?


    LG,
    Stefan