MwSt. relativ zu Rechnungsadresse

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe, ich stelle jetzt keine Frage, die hier schon mehrfach beantwortet wurde, aber ich habe keine passenden Beiträge gefunden :saint:


    Thema MwSt. Berechnung


    Ich möchte, dass die MwSt. anhand der Rechnungsadresse berechnet wird, auch wenn der Kunde eine Lieferadresse in einem anderen EU-Land angibt. Aktuell kalkuliert VM die MwSt. aber anhand der Lieferadresse.


    Besteht eine Möglichkeit, das zu ändern?


    Ich nutze VM 4


    LG

  • Servus,


    per Schalter geht das nicht, soweit ich weiß.

    Da würde ich bei iStraxx anfragen, ob Max das individuell für diesen Fall anpassen kann.


    Die Frage nach dem Warum dieser Änderung, bitte selbst noch einmal doppelchecken. In der EU und diversen Staaten drin und drumherum wird normalerweise die aktuelle Einstellung verwendet.


    Grüße

    Stefan

  • Hi,


    ok dann frage ich bei iStraxx mal an.


    Ich bin mir da offen gesagt auch nicht sicher. Aber wenn man jetzt z.B. einen Wiederverkäufer im EU Ausland hat der keine VAT-Ident. Nr. hat und der aber direkt an einen Kunden liefern lassen will, der in einem anderen EU-Land sitzt, muß die Rechnung ja eigentlich mit dem Umsatzsteuersatz des Rechnungsempfängers kalkuliert werden. Denke ich... :D Oder auch wenn ein Privatkunde in Grenznähe z.B. ein Ersatzteil in eine Werkstatt ins benachbarte EU-Land schicken möchte und das selbst bestellt. Wäre ja im Prinzip so wie, wenn er es im eigenen Land kauft und dann mit in das andere EU-Land nimmt.


    Oder kann jemand sicher sagen, dass IMMER das Land in das die Ware geliefert wird, relevant für die Steuer ist?

  • Ich nehme an, es wird sich hier niemand aus dem Fenster lehnen und eine Rechtsberatung geben.

    Es gibt aber einen Grund, warum die Regeln in VirtueMart so sind, wie sie sind.


    Später beim Finanzgericht eine Forumsmeinung zu zitieren, warum man eine Steuer angesetzt hat oder nicht, dürfte nicht hilfreich sein.

    Also im Zweifel jemanden fragen, der zu dieser Art Rechtberatung befugt und qualifiziert ist.


    Grüße

    Stefan