Niemand behauptet, Du erzählst irgendeinen Blödsinn. Aber wenn Du in einem Forum nach Hilfe suchst, in dem der überwiegende Teil nicht Rechtsanwalt ist, der solche Dinge direkt aus dem Gedächtnis aufrufen kann, ist es vorteilhaft, ein paar Informationen zu geben, mit denen dann andere ihre Zeit sinnvoll einsetzen können, um nach Lösungen für Dich zu suchen.
Ansonsten bietet sich natürlich auch der Weg an, ein Ticket bei iStraxx zu lösen. Die können Dir bei solchen Problemen sicher helfen, da dort auch regelmäßig Rechtanwälte und Steuerberater mit einbezogen werden. Kostet dann halt verbindliches Geld für verbindliche Aussagen und Anpassungen.
Wenn Du hier fragst, musst Du mit unverbindlichen Antworten von Leuten rechnen, die vom Recht nur rudimentäre Kenntnisse haben.
In Deinem Fall habe ich die Befürchtung, dass der Landesbeauftragte für Datenschutz von BW insbesondere die Übertragung des Passwortes meinte. Viele Shops verwenden als Benutzerkennung die E-Mail-Adresse, das ist allgemein bekannt, und jeder kann somit den Benutzernamen des Kunden "bestimmen", nicht nur erahnen. Möglicherweise könnte es reichen, in den Datenschutzbestimmungen darauf hinzuweisen, dass zur Verarbeitung die Benutzerkennung im Klartext über das Internet transportiert wird. Ob das aber so geht, darf und kann ich hier nicht schreiben, da ich nicht zur Beratenden Zunft gehöre.
Allerdings könntest Du den Telefonhörer und das Schreiben in die Hand nehmen, und einmal bei Absender anrufen und dem erzählen, dass Ihr gerade dabei seid, die Mängel zu beheben, und Ihr das Passwort entfernt habt und ob es mit Bestätigung des Kunden, die Benutzerkennung per unverschlüsselter Mail zu senden, in Ordnung ist. Wenn man da mit jemandem in der Behörde persönlich spricht, klären sich solche Dinge meistens sehr schnell.
Vorübergehend kann man halt einfach den Schritt gehen, den ich in Post 2 angesprochen habe und die Aktivierung per Mail ganz deaktivieren.
Hope it helps
Stefan