Hallo Thomas!
Ich sehe halt das Problem, wenn der Kunde etwas in das Textfeld eingibt, das den Vertrag betrifft. Ist es unter dem Button, könnte gleich der Nächste argumentieren, dass das Textfeld nicht gültig ist, wenn es unter dem Button steht.
Naja, und von dem komischen Verein der Shopbetreiber, wie hießen die noch, Händlerbund oder so, da weiß ich auch nicht, ob ich da alles so ungesehen übernehmen würde.
Das von Dir angesprochene Zettelchen hatte ich auch schon ein paar Mal vor mir, und wenn der Rechtsgehalt darin genauso präzise ist wie die Rechtschreibung darin, kann man das Zettelchen nach dem Ausdruck gut verwenden, um bestimmte Körperteile nach einem Gang zum Abort zu säubern.
Irgendwie haben die ganz dolle darauf hingewiesen, dass man unbedingt "Kostenpflichtig Bestellen" auf den Button schreiben muss, und dann plötzlich kommt man nach Seiten des Lesens darauf, dass KAUFEN ja doch genau das ausdrückt und völlig ausreicht. Anstatt das in den Vordergrund zu rücken, empfehlen sie einen Text, der jeden normalen Button kaputt macht. Das ist nur eine Kleinigkeit von vielen Dingen, warum ich da niemals eintreten würde.
Ich habe das Gefühl, Dein Anwalt verlässt sich zu sehr auf irgendetwas Vorgedrucktes. Ich werde jedenfalls meinen Warenkorb so lassen, wenn der Shop demnächst online geht.
Und wenn mir da jemand eine Abmahnung schickt, dann nehme ich das ziemlich persönlich.
Stefan