Wie bereits im anderem Thread erklärt. Das geht per Rechnung und wir haben jetzt beide Modi.
Das was dein FA da erzählt ist falsch und ganz wichtig, das FA hat nicht immer Recht, sonst gäbe es keine Anwälte. Das shop system kann NICHT wissen, wie der Umsatz aussieht und man kann nicht wissen, wie der Umsatz am Ende des Jahres aussieht und daher kann man ja nach dieser Logik im ersten Jahr garkeine Umsatz steuer auf den Versand erheben. Folglich Blödsinn.
Wie im anderem Thread erklärt, entweder man macht das ganze Anteilig und ich kenne shops die das seit Jahren so in Deutschland machen (ja das ganze wurde für deutsche shops vor Jahren extra so geschrieben). Oder man nimmt den neuen core, der hat die "Radical Tax" und die nimmt das, was auf der Rechnung am Umsatzstärksten ist.
Ein Artikel der es ganz gut erklärt und vorallem auch erklärt, daß eben Rechtstheorie und Praxis 2 verschiedene Hüte sind.
http://www.jurarat.de/sind-ver…ten-umsatzsteuerpflichtig
Hier
"Und was ist zu beachten, wenn sich in einem Versandpaket Produkte mit verschiedenen Umsatzsteuersätzen befinden? Die Rechtsvorschriften sind auf den ersten Blick ganz einfach. Die Verpackungs- und Versandkosten sind eine Nebenleistung der verpackten und versendeten Produkte und teilen deren Steuer-Schicksal."
"Befinden sich in einem Paket Waren verschiedener Umsatzsteuerklassen, wird der Umsatzsteuersatz in Abhängigkeit des jeweiligen Warenwertes angesetzt. Ist das Buch mit 60 Prozent an dem Paket beteiligt und die CD mit 40 Prozent, gilt für den Buchwert 7 Prozent USt und für den Wert der CD 19 Prozent USt auf die Verpackungskosten. Manche Onlinehändler berechnen die MwSt für das Verpackungsmaterial nach dem Produkt, das den höheren Wert am Warenkorb verzeichnet. Beträgt der Wert der Bücher (7 % USt) 60 Euro und der Wert der CDs (19 % USt) nur 40 Euro, so wird das Verpackungsmaterial entsprechend mit 7 Prozent besteuert. Auch diese Vorgehensweise ist erlaubt."