Brexit und die Mehrwertsteuer

  • Moin,

    durch den Brexit hat sich ja die Mehrwertsteuer im Zusammenspiel mit dem UK geändert. Für Lieferungen nach Großbritannien (die große Insel) müssen wir ja keine Mehrwertsteuer mehr erheben. Der belieferte Kunde muss dann Einfuhrsteuer in Großbritannien bezahlen. Aber: Nordirland bleibt innerhalb der EU-Zollunion. Wie kann man das in Virtuemart abbilden?


    Gruß

    DH

  • [EDITIERT StefanSTS]

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    Falsche Informationen entfernt.

    --


    Siehe Beitrag unten von mowe:

    Das Bundesministerium für Finanzen gibt zu den geltenden Steuerregeln nach dem 31. Dezember 2020 folgende Informationen.
    Der Betreff des Schreibens ist: Umsatzsteuer; Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union

    https://www.bundesfinanzminist…_blob=publicationFile&v=1

    [EDITIERT ENDE]


    Grüße

    Stefan

  • Jetzt bin ich etwas irritiert. Raus aus der EU ist Nordirland ja, aber umsatzsteuerlich soll der Warenverkehr ja wie innergemeinschaftlicher Handel behandelt werden (natürlich nur Nordirland, nicht England, Wales, Schottland).

    Zumindest lese ich das so recht eindeutig aus dem BMF-Schreiben vom 10.12.2020, Randnummer 5


    Wenn das tatsächlich so ist, dann wäre auch meine Frage wie sich das geschickt in Virtuemart abbilden lässt.

  • Servus,


    danke für die verlinkte Quelle.

    Ich habe mich, entgegen meiner Gewohnheit, auf die Äußerung einer Person verlassen, von der ich dachte, dass sie sich damit auskennt, anstatt selbst nachzulesen. Ich muss zugeben, ich habe bei Brexit nach einiger Zeit ausgeschaltet.


    Deshalb nun folgend meine Antwort auf die Frage, wie ich sie im ersten Fall schon hätte geben sollen:


    Wie kann man das in Virtuemart abbilden?

    Wie kann man "DAS" in VirtueMart abbilden?
    Die Antwort auf die Frage hängt davon ab, "WAS" genau abgebildet werden soll. "DAS" ist in der Frage aber nicht genau beschrieben.
    Wenn das "DAS" genau aufgeschlüsselt ist, welches Land, welche Regeln, welche Steuersätze, welche Kennzeichnung usw., kann ich dazu einen möglichen Lösungsweg für die Darstellung in VirtueMart vorschlagen. Eine Beratung für dieses DAS dürfen nur bestimmte Berufsgruppen, Steuerberater usw., geben.

    Aus dem aufgeschlüsselten "DAS" ergibt sich nun eine Aufgabe.
    Die Frage: Lässt es sich mit normalen VirtueMart-Mitteln darstellen?

    1. Ja

    2. Nein


    Wenn 1, dann erledigt sich die Frage hier. Einfach so machen wie bei anderen EU- und Nicht-EU-Ländern.

    Wenn 2, bitte erklären, welche Problemstellung sich ergibt, die nicht selbst gelöst werden kann.


    Grüße

    Stefan

  • Danke Stefan für die Rückmeldung. Stimme zu, dass die auch von mir gestellte Frage recht unpräzise ist.


    Im Shop habe ich im wesentlichen zwei Steuerregeln:

    1. 19 % MwSt pro Produkt, ohne irgendwelche Einschränkungen

    2. -15,9664% MwSt pro Produkt, gültig für alle Drittländer, in die ich versende


    Ich habe jetzt für die Unterscheidung zw. Nordirland und restlichem GB eine 3. Regel angelegt, die wie Nr. 2 konfiguriert ist, aber nur für die Bundesstaaten Wales, Schottland, England gilt, auf Bestellungen nach Nordirland wird also nur Regel Nr. 1 angewendet.
    In die 2. Regel konnte ich die Unterscheidung nach Bundesstaaten leider nicht integrieren, weil dann auch für alle anderen Länder die Angabe von Bundesstaaten notwendig geworden wäre. Nach erstem Testen scheint alles wie gewünscht zu funktionieren.


    Vielleicht hat aber jemand einen besseren oder einfacheren Vorschlag?

  • Servus,


    das mit der unpräzisen Frage ist kein Problem, es hat mich einige Zeit gekostet, das präzise Fragen selbst zu lernen und auch die Nachfragen dazu so zu gestalten, dass dann Antworten mit mehr Informationen erfolgen. Oft ergibt sich dann beim Fragenden schon die Antwort, weil er sich die Frage richtig stellt. ;-)


    Wenn Deine Regeln so funktionieren, würde ich es belassen.


    Du verwendest die Methode mit den Minus-Mehrwertsteuern, die noch aus den alten Tagen stammte, als man die Standard-Länder-ID nicht angeben konnte. Das jetzt umzustellen macht keinen Sinn, wenn nicht irgendwelche anderen Rabattregeln oder dergleichen verwendet werden, mit denen das kollidiert.


    Heutzutage wird normalerweise ein Steuersatz, z. Bsp. 19% für das Land das Verkäufers und den Rest der EU verwendet, und der Steuersatz 0% für die Länder, für die keine MwSt. gilt.

    Dazu wird heute im Kundenfeld (virtuemart_country_id) Land die Standard-ID angegeben, im Falle von DE die 81, AT die 14 und so weiter.

    Nun wird beim Aufruf des Shops die Standard-ID für den Warenkorb initialisiert und die MwSt.-Regel für die Standard-ID aufgerufen.


    Es würde in diesem Fall also von Anfang an die 19% angewendet. Das war früher so nicht möglich, deshalb gab es den Umweg über die Minus-Mehrwertsteuer.


    Für den Fall, dass weitere Regeln hinzukommen, könnte hier eine Umstellung Sinn machen, um Fehler bei Berechnungen zu vermeiden.

    Wenn es so läuft und die Zahlen stimmen, muss da nicht herumgeschraubt werden.


    Grüße

    Stefan