Hallo Stefan,
vielen Dank für deine wie immer sehr ausführliche und schnelle Antwort.
Mit minem Steuerbüro hatte ich dieses Thema schon des öfteren besprochen. Sie meinten, eine Aufbewahrung von 10 Jahren ist gesetzlich vorgeschrieben und reicht auch vollkomen aus.
Nun werde ich von Zeit zu Zeit die ältesten bestellungen (noch aus VM1) löschen und beobachten, ob sich die Anzahl der vorher gesichteten Datenbankeinträge verringert und danach hier berichten.
Danke und beste Grüße
Faro